1. Welche Dienstleistungen bietet der Pflegedienst Olena Spieker an?
Wir bieten ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, darunter:
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen)
- Verhinderungspflege (Entlastung für pflegende Angehörige)
- Begleitung zu Ärzten, Therapien und sozialen Diensten
- Beratung und Unterstützung bei pflegerelevanten Fragen
2. Bieten Sie auch Pflege in russischer oder ukrainischer Sprache an?
Ja, absolut! Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Klienten verstanden und wohlfühlen. Daher bieten wir Pflege und Betreuung auch in russischer und ukrainischer Sprache an. Dies ist besonders hilfreich für Personen, die die deutsche Sprache nicht fließend beherrschen.
3. Wer kann die Dienste des Pflegedienstes Olena Spieker in Anspruch nehmen?
Unsere Dienste richten sich an hilfe- und pflegebedürftige, kranke und ältere Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt und unterstützt werden möchten.
4. Wie werden die Kosten für die Pflege abgerechnet?
Die Kostenübernahme hängt von der Art der Leistung ab. Grundpflegeleistungen werden in der Regel von der Pflegekasse gemäß den bestehenden Tarifen übernommen. Medizinische Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse abgerechnet. Gerne beraten wir Sie individuell zu den Finanzierungsmöglichkeiten und den Leistungen Ihrer Kranken- und Pflegekasse.
5. Was ist Verhinderungspflege und wann kann sie in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die greift, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. ein Angehöriger) vorübergehend die Pflege nicht leisten kann – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. Sie dient dazu, die pflegebedürftige Person während dieser Zeit professionell zu versorgen. Dies ist in der Regel möglich, wenn die Hauptpflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens seit 6 Monaten zu Hause pflegt und eine entsprechende Pflegestufe vorliegt.
6. Was beinhaltet die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst alle ärztlich verordneten medizinischen Maßnahmen, die von unseren qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen, Blutzucker- und Blutdruckmessung sowie das An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen.
7. Bieten Sie auch Begleitung zu Arztterminen oder Behörden an?
Ja, wir verstehen, wie wichtig es ist, auch außerhalb der häuslichen Pflege unterstützt zu werden. Wir begleiten unsere Klienten gerne zu Arztbesuchen, Therapien, zu sozialen Ämtern und anderen wichtigen Terminen.
8. Wie kann ich den Pflegedienst Olena Spieker kontaktieren?
Sie können uns telefonisch unter [ 0208 60 70 380 ] erreichen, per E-Mail an [ verwaltung@pflegedienst-spieker.de ] oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie persönlich zu beraten.
9. Benötige ich eine Pflegestufe, um Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen?
Für Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden (wie Grundpflege und Verhinderungspflege), ist in der Regel eine Einstufung in eine Pflegestufe (Pflegegrad) erforderlich. Für medizinische Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Begutachtung.
10. Arbeitet Ihr Pflegedienst nur in Oberhausen?
Ja, unser Pflegedienst konzentriert sich hauptsächlich auf die Stadt Oberhausen und die unmittelbar angrenzenden Stadtteile. Dies ermöglicht es uns, eine schnelle Erreichbarkeit und eine optimale Betreuung unserer Klienten in der Region zu gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie uns, um zu prüfen, ob Ihr Wohnort in unserem Einzugsgebiet liegt.