Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger – kompetent, persönlich und kostenlos

Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und beziehen Pflegegeld? Dann ist für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und unterstützt pflegende Angehörige mit wertvollen Tipps und fachlicher Beratung. Der Pflegedienst Olena Spieker führt diese Beratungsbesuche zuverlässig, unkompliziert und direkt bei Ihnen zu Hause durch. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte stehen Ihnen bei Fragen rund um die Pflege zur Seite und helfen dabei, die Versorgung Ihres Angehörigen langfristig sicherzustellen.


Wer benötigt einen Beratungseinsatz?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist verpflichtend für Personen, die:

  • Pflegegrad 2 bis 5 besitzen
  • ausschließlich Pflegegeld beziehen
  • zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen gepflegt werden

Wer den Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchführen lässt, riskiert eine Kürzung oder sogar den Wegfall des Pflegegeldes.


Wie oft muss die Beratung stattfinden?


Pflegegrad

Häufigkeit

Pflegegrad 1

freiwillig, 2x jährlich möglich

Pflegegrad 2

1x pro Halbjahr

Pflegegrad 3

1x pro Halbjahr

Pflegegrad 4

1x pro Quartal

Pflegegrad 5

1x pro Quartal


Was passiert beim Beratungseinsatz?

Während des Beratungsgesprächs verschaffen wir uns einen Überblick über die aktuelle Pflegesituation und unterstützen Sie mit individuellen Empfehlungen.
Dabei beraten wir unter anderem zu:

  • Sicherstellung der häuslichen Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
  • Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen
  • Wohnraumanpassungen
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Sturzprophylaxe und Dekubitusprävention
  • Leistungen der Pflegekasse
  • Fragen rund um Pflegegrade und Anträge

Unser Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität aller Beteiligten zu verbessern.


Kosten

Für Versicherte entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse übernimmt die Vergütung des Beratungseinsatzes vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt über uns.


Warum Pflegedienst Olena Spieker?

✅ Persönliche Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung
✅ Erfahrene und qualifizierte Pflegefachkräfte
✅ Unterstützung für pflegende Angehörige
✅ Direkte Übermittlung der Nachweise an die Pflegekasse
✅ Schnelle Terminvergabe in Oberhausen und Umgebung
✅ Individuelle Empfehlungen statt standardisierter Beratung


Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI oder haben Fragen zur häuslichen Pflege?

Wir beraten Sie kompetent, verständlich und auf Augenhöhe – direkt bei Ihnen zu Hause.

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